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INFORMATIONEN / NEWS
26.08.2020
Schrems II - internationale Datenübermittlungen ins Ausland ausserhalb der EU
Mit der Schrems II – Entscheidung des EuGH vom 16.7.2020 (C-311/18) wurde das EU-US-Privacy-Shield als Grundlage der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA "ausgehebelt", dh. es ist im Moment fraglich, was zu tun ist mit Einbindungen von YouTube & Co in die Website. Lt. Dataprotect.at sollte man einen Hinweis platzieren.
Den USA wird vom EuGH kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt (Schrems II), da es keine unabhängigige Aufsichtsbehörde gibt und dadurch keinen effektiven Rechtschutz personenbezogener Daten. Es besteht das Risiko, dass zB Geheimdienste oder Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten zugreifen können durch Einbindung von zB YouTube / Google und Sie ihre Betroffenenrechte, die Sie auf Basis der DSGVO haben (Auskunft, Einschränkung, Berichtigung, Löschung, Widerruf, etc.) oder auch ein Beschwerderecht in den USA oder gegenüber Übermittlungsempfängern nicht erfolgreich durchsetzen können.
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