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13.11.2019

Der Widerruf darf nicht erschwert werden - Urteil Polen

Die Erschwerung des Widerrufes führte in Polen zu einer DSGVO-Strafe.

In Polen wurde eine DSGVO-Strafe in Höhe von 201.000 PLN (ca. EUR 47.000) verhängt, weil das Recht, eine Einwilligung zu widerrufen erschwert bzw. behindert wurde. (Quelle: dataprotect.at)

 

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